Der Generationenwechsel in einem Familienunternehmen ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben im Erbrecht: Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und die persönlichen Verhältnisse der Familie müssen zusammen gedacht werden, damit der Betrieb den Übergang wirtschaftlich übersteht und Streit unter den Nachfolgern vermieden wird.
Rechtsgestaltung mit unternehmerischem Blick
Meine langjährige Berufspraxis an leitender Stelle in einer mittelständischen Unternehmensgruppe sowie vertiefte Erfahrung in wirtschaftsberatender Tätigkeit kommen Ihnen bei der Nachfolgeplanung zugute. Ich berate zur Verzahnung von Testament, Erbvertrag und Gesellschaftsvertrag – denn beide müssen inhaltlich zueinander passen, sonst drohen Nachfolgeklauseln zu scheitern oder Pflichtteilsansprüche den Fortbestand des Unternehmens zu gefährden.
Mein Beratungsspektrum
- Abstimmung von Testament oder Erbvertrag mit dem Gesellschaftsvertrag
- Vorweggenommene Erbfolge und stufenweise Übergabe von Geschäftsanteilen
- Nachfolgeklauseln zur Fortführung durch einzelne oder mehrere Nachfolger
- Pflichtteilsstrategien zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens
- Testamentsvollstreckung zur Überbrückung, bis Nachfolger die Geschäftsführung übernehmen können
- Abstimmung mit Steuerberatung zu Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Betriebsvermögen
Frühzeitig planen, ruhig übergeben
Eine gute Nachfolgeregelung entsteht nicht über Nacht. Ich empfehle, die Weichen frühzeitig zu stellen – im Gespräch mit allen Beteiligten, mit Steuerberatung und, wo notwendig, mit dem Notar. So bleibt genug Zeit, Lösungen zu finden, die dem Unternehmen und der Familie gleichermaßen gerecht werden.
