Anwaltskanzlei Sonnenschein-Berger
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Testament & Erbvertrag

Testament & Erbvertrag

Ein Testament ist der einzige Weg, die gesetzliche Erbfolge durch Ihren eigenen Willen zu ersetzen. Wer nichts regelt, überlässt die Verteilung seines Vermögens dem Gesetz – mit Ergebnissen, die selten dem entsprechen, was sich Familien tatsächlich wünschen. Ich berate Sie in Leverkusen und der Region persönlich und ausführlich zur Gestaltung von Testament und Erbvertrag, damit Ihr Wille rechtssicher und eindeutig umgesetzt wird.

Testament oder Erbvertrag – was passt zu Ihrer Situation?

Das eigenhändige Testament, das notarielle Testament, das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten (Berliner Testament) und der Erbvertrag folgen jeweils eigenen Formvorschriften und entfalten unterschiedliche Bindungswirkung. Welche Form für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation ab – etwa davon, ob Sie sich gegenüber Ihrem Partner oder Geschäftspartnern langfristig binden möchten oder sich spätere Änderungen offenhalten wollen.

Mein Beratungsspektrum

  • Formulierung und Gestaltung von Einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten
  • Berliner Testament und andere Formen der Ehegattenverfügung
  • Erbverträge mit Bindungswirkung, auch im Zusammenhang mit Übergabeverträgen
  • Vermächtnisse, Auflagen und Bedingungen zur gezielten Zuwendung einzelner Gegenstände
  • Pflichtteilsstrategische Gestaltung und Enterbungsklauseln
  • Testamentsänderung, -widerruf und Prüfung bestehender Verfügungen auf Wirksamkeit

Testamentsvollstreckung

Nur mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung lässt sich weitgehend sicherstellen, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod tatsächlich beachtet und umgesetzt wird. Ich berate Sie zu den Möglichkeiten und der inhaltlichen Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung und übernehme auf Wunsch auch selbst das Amt der Testamentsvollstreckerin. Das bietet sich insbesondere an, wenn der Nachlass für minderjährige, geschäftsunfähige oder behinderte Erben verwaltet werden muss, wenn eine zügige und geordnete Nachlassauseinandersetzung im Vordergrund steht, oder wenn es den Erben an Erfahrung fehlt – etwa bei einer Unternehmensnachfolge oder umfangreichem Immobilienvermögen.

Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mehreren Notarinnen und Notaren in der Region sichert in den Fällen, in denen eine notarielle Beurkundung erforderlich oder wünschenswert ist, eine schnelle und reibungslose Umsetzung der von mir vorgeschlagenen Rechtsgestaltung.

Fragen zu diesem Rechtsgebiet?

Sprechen Sie mich an – ich berate Sie persönlich und nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.

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