Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – eine Zwangsgemeinschaft, in der Entscheidungen über den Nachlass grundsätzlich nur einstimmig getroffen werden können. Genau darin liegt der häufigste Grund für Konflikte: Ein Erbe möchte das geerbte Haus verkaufen, ein anderer möchte es behalten; einer hat sich jahrelang um die Eltern gekümmert, ein anderer meldet sich erst nach dem Erbfall.
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Ziel meiner Beratung ist regelmäßig die geordnete Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – im Idealfall einvernehmlich durch einen Auseinandersetzungsvertrag, der Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände und den Ausgleich zwischen den Erben regelt. Lässt sich keine Einigung erzielen, vertrete ich Sie auch in der gerichtlichen Erbauseinandersetzung oder bei der Teilungsversteigerung von Nachlassimmobilien.
Ausgleichsansprüche zwischen Miterben
Häufig streiten Miterben auch über Ausgleichsposten: Ausgleichung von Vorempfängen und Schenkungen zu Lebzeiten, Pflegeleistungen eines Erben gegenüber dem Erblasser oder Nutzungsentschädigung, wenn ein Miterbe allein in einer Nachlassimmobilie wohnt. Ich kläre diese Fragen für Sie und setze berechtigte Ansprüche durch beziehungsweise wehre unberechtigte ab.
Mein Beratungsspektrum
- Beratung und Vertretung einzelner Miterben innerhalb der Erbengemeinschaft
- Aushandlung und Gestaltung von Auseinandersetzungsverträgen
- Ausgleichsansprüche wegen Vorempfängen, Pflegeleistungen und Nutzungsentschädigung
- Verwaltung und Verkauf von Nachlassimmobilien im Konsens der Erbengemeinschaft
- Gerichtliche Erbauseinandersetzung und Teilungsversteigerung, wenn keine Einigung gelingt
Je früher rechtlicher Rat eingeholt wird, desto eher lässt sich eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung finden – bevor aus einem Meinungsunterschied ein langjähriger Familienstreit wird.
