Wer als naher Angehöriger durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wird, ist deshalb nicht automatisch leer ausgegangen: Kinder, Ehegatten und unter Umständen auch Eltern des Erblassers steht ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch zu. Dieser Anspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben – seine Durchsetzung erfordert häufig genaue Kenntnis des Nachlasses und eine sorgfältige Berechnung.
Wenn Sie Pflichtteilsberechtigte oder Pflichtteilsberechtigter sind
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs – von der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs gegenüber den Erben über die Prüfung des Nachlassbestands bis zur Berechnung der Ihnen zustehenden Summe. Dabei prüfe ich auch, ob Schenkungen aus den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu berücksichtigen sind.
Wenn Sie als Erbin oder Erbe in Anspruch genommen werden
Auch auf Seiten der Erben berate ich zur Erfüllung von Auskunfts- und Wertermittlungspflichten sowie zur Abwehr überhöhter oder unberechtigter Pflichtteilsforderungen. Gerade bei Betriebsvermögen oder Immobilien im Nachlass lohnt sich eine genaue Prüfung, bevor Ansprüche erfüllt oder zurückgewiesen werden.
Mein Beratungsspektrum
- Berechnung der Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Durchsetzung von Auskunfts-, Wertermittlungs- und Zahlungsansprüchen
- Abwehr unbegründeter Pflichtteilsforderungen aus Erbensicht
- Pflichtteilsverzicht und vorweggenommene Erbfolge zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten
- Außergerichtliche Verhandlung sowie Vertretung vor Gericht, wenn eine Einigung nicht gelingt
Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Enterbung. Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser lassen sich Fristen wahren und Beweise sichern.
