Um sich gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder Geschäftspartnern des Verstorbenen als Erbe auszuweisen, benötigen Sie häufig einen Erbschein. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und weist verbindlich aus, wer Erbe geworden ist und in welcher Quote. Der Antrag ist formal anspruchsvoll und mit eidesstattlicher Versicherung verbunden – Fehler können das Verfahren erheblich verzögern.
Wann ein Erbschein notwendig ist
Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, verzichten viele Institute auf einen Erbschein. In allen anderen Fällen – insbesondere bei einem privatschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge – wird er in der Regel verlangt. Ich prüfe für Sie, ob ein Erbschein tatsächlich erforderlich ist, bevor unnötige Kosten und Aufwand entstehen.
Mein Beratungsspektrum
- Prüfung, ob im konkreten Fall ein Erbschein erforderlich ist
- Vorbereitung und Einreichung des Erbscheinsantrags beim zuständigen Nachlassgericht
- Klärung der Erbfolge bei mehreren möglichen Erbengruppen oder unklarer Verwandtschaft
- Vertretung im Erbscheinsverfahren bei widersprechenden Anträgen mehrerer Beteiligter
- Vorgehen bei Verlust oder Einziehung eines unrichtigen Erbscheins
Da das Erbscheinsverfahren auf eidesstattlicher Versicherung beruht, sollten Angaben zu Familienstand, weiteren Erben und dem Nachlass sorgfältig geprüft werden, bevor der Antrag gestellt wird. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Antragstellung bis zur Aushändigung des Erbscheins.
