Anwaltskanzlei Sonnenschein-Berger
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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Nach einem Todesfall müssen Angehörige in kurzer Zeit viele Entscheidungen treffen – oft mitten in der Trauer. Muss das Erbe ausgeschlagen werden, weil Schulden drohen? Welche Fristen laufen bereits? Wie wird die Wohnung des Verstorbenen aufgelöst, wie das Konto geregelt? Ich begleite Sie durch die gesamte Nachlassabwicklung, damit Sie in dieser Zeit einen verlässlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.

Von der ersten Entscheidung bis zum Abschluss

Zu Beginn steht häufig die Frage, ob die Erbschaft angenommen oder innerhalb der sechswöchigen Frist ausgeschlagen werden sollte – insbesondere, wenn Schulden oder unklare Vermögensverhältnisse im Raum stehen. Ich prüfe die Vermögenslage, kläre über Haftungsrisiken auf und begleite Sie bei allen notwendigen Erklärungen gegenüber Nachlassgericht, Banken, Versicherungen und Grundbuchamt.

Mein Beratungsspektrum

  • Prüfung von Nachlassvermögen und -verbindlichkeiten vor der Annahme der Erbschaft
  • Erbausschlagung und Fristenkontrolle
  • Kommunikation mit Banken, Versicherungen, Behörden und dem Grundbuchamt
  • Umgang mit Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassinsolvenz und Nachlassverwaltung
  • Praktische Begleitung bei Haushaltsauflösung und Übergabe von Mietverhältnissen
  • Steuerliche Fragen im Zusammenspiel mit Steuerberatung bei der Erbschaftsteuererklärung

Ruhe in einer unruhigen Zeit

Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser belastenden Phase organisatorische und rechtliche Last abzunehmen. Ich übernehme die Korrespondenz, behalte Fristen im Blick und sorge dafür, dass die Abwicklung des Nachlasses geordnet und rechtssicher abgeschlossen wird – auf Wunsch auch als eingesetzte Testamentsvollstreckerin.

Fragen zu diesem Rechtsgebiet?

Sprechen Sie mich an – ich berate Sie persönlich und nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.

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