Anwaltskanzlei Sonnenschein-Berger
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RAin Ute Sonnenschein-Berger

RAin Ute Sonnenschein-Berger

Rechtsanwältin Ute Sonnenschein-Berger, Jahrgang 1960, verheiratet, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Ihr erstes juristisches Staatsexamen legte sie vor dem Oberlandesgericht Köln ab, 1993 folgte im Justizministerium Düsseldorf das zweite juristische Staatsexamen.

Nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Frühjahr 1994 und anwaltlicher Tätigkeit in Leverkusen sowie im linksrheinischen Köln gründete sie 1996 ihre Kanzlei in Köln-Porz – den Ursprung der heutigen Kanzlei in Leverkusen, die sie bis heute als Einzelanwältin führt.

Im Rahmen ihrer beruflichen Fortbildung absolvierte Frau Sonnenschein-Berger den Fachanwaltslehrgang Erbrecht und hat sich in den vergangenen Jahren bewusst vollständig auf dieses eine Rechtsgebiet spezialisiert. Sie ist zudem für verschiedene Träger im Rahmen von Förderprojekten der öffentlichen Hand als Dozentin für Erbrecht tätig.

Mitgliedschaften

  • Kölner Anwaltverein (KAV) und Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwältinnen im DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)

Frau Sonnenschein-Berger war und ist zum Teil seit langen Jahren in verschiedenen Gremien in leitender Funktion tätig, unter anderem im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV. Ferner engagiert sie sich im Vorstand mehrerer gemeinnütziger Organisationen.