Das heutige umfassende Sozialrecht basiert auf dem Grundsatz der Sozialstaatlichkeit. Es ist Teil des Verwaltungsrechts und weist zudem Bezüge zu verschiedenen anderen Rechtsgebieten auf. Als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherter können Sie hieraus – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen – Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern wie Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallkasse, Arbeitsagentur oder Jobcenter geltend machen. Es handelt sich im Wesentlichen um Ansprüche zur Absicherung sozialer Risiken bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Alter, Tod oder Arbeitslosigkeit.
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie sowohl im Vorfeld als auch im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren, unter anderem bei folgenden Themen:
- Schwerbehindertenrecht – insbesondere Fragen zum Grad der Behinderung (GdB), zu Merkzeichen sowie zu Teilhabe und Nachteilsausgleichen behinderter Menschen.
- Leistungen der Pflegekassen – Voraussetzungen eines Pflegegrades bzw. dessen Erhöhung, Überprüfung von MDK-Gutachten und Bescheiden, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Hilfsmittel.
- Hilfe zur Pflege / Pflegewohngeld – Begleitung, wenn Entscheidungen nicht zeitnah oder nicht im erwarteten Umfang erfolgen.
- Elternunterhalt – auch nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes bestehen häufig Fragen zur Inanspruchnahme von Angehörigen.
- Rentenansprüche – Teil- und Erwerbsminderungsrente, Regelaltersrente sowie große und kleine Witwen- und Waisenrente.
- Hilfsmittelversorgung – Versorgung mit Medizinprodukten und Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse.
- Ansprüche gegen Unfallkassen – bei Arbeits-, Schul-, Wegeunfällen oder Unfällen bei ehrenamtlicher Tätigkeit.
- Statusfeststellungsverfahren – Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbständigen zum sozialversicherungspflichtigen Status einer Tätigkeit.
