Anwaltskanzlei Sonnenschein-Berger & Kollegen
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Erbrecht

Erbrecht

Erbrecht gehört zu den Rechtsgebieten, die nahezu jeden Menschen betreffen – aus unterschiedlichen Perspektiven: Fast jeder hat etwas zu vererben und denkt zuweilen darüber nach, wem er nach seinem Tod welchen Gegenstand zukommen lassen möchte. Zugleich wächst mit zunehmenden Vermögen die Zahl der Erbfälle, in denen Erben untereinander mit rechtlichen Mitteln um das Erbe oder einen Anteil daran streiten.

Wir beraten Sie in beiden Situationen: diejenigen, die die Weitergabe ihres Vermögens im Todesfall klar regeln und dabei möglicherweise bestimmte Gegenstände per Vermächtnis zuwenden möchten, ebenso wie Erbberechtigte, die nach einem Erbfall Beratung in unklarer Rechtslage oder rechtlichen Beistand in der Auseinandersetzung mit anderen Erben suchen.

Unser Beratungsspektrum

  • Formulierung und Gestaltung von Testamenten
  • Regelung der Erbfolge im familienrechtlichen Zusammenhang (Zuwendungen an Ehegatten und Kinder)
  • Komplexe Nachfolgeregelungen beim Generationenwechsel in Unternehmen
  • Erbauseinandersetzungen und Vertretung im Streit zwischen Erben
  • Testamentsvollstreckung – Beratung zur Gestaltung sowie eigene Übernahme des Amtes

Gerade bei der Nachfolgeregelung in Unternehmen erfordern gesellschaftsrechtliche Aspekte ebenso Berücksichtigung wie die Rechtsgestaltung mit Blick auf Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Unsere langjährige Berufspraxis an leitender Stelle in einer mittelständischen Unternehmensgruppe sowie vertiefte Erfahrung in wirtschaftsberatender Tätigkeit kommen Ihnen hier zugute.

Testamentsvollstreckung

Nur mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung lässt sich weitestgehend sicherstellen, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod beachtet und umgesetzt wird. Wir beraten Sie nicht nur über die Möglichkeiten und die inhaltliche Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung – wir übernehmen auf Wunsch auch selbst das Amt des Testamentsvollstreckers. Das bietet sich insbesondere an, wenn der Nachlass für minderjährige, geschäftsunfähige oder behinderte Erben verwaltet werden muss, wenn eine zügige und geordnete Nachlassauseinandersetzung im Vordergrund steht, oder wenn es den Erben an Erfahrung fehlt – etwa bei einer Unternehmensnachfolge oder umfangreichem Immobilienvermögen.

Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer Reihe von Notaren sichert in den Fällen, in denen eine notarielle Beurkundung erforderlich oder wünschenswert ist, eine schnelle und reibungslose Umsetzung der von uns vorgeschlagenen Rechtsgestaltung.

Fragen zu diesem Rechtsgebiet?

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

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